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   OLG Frankfurt, 12.08.2008 - 2 UF 205/08   

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https://dejure.org/2008,5936
OLG Frankfurt, 12.08.2008 - 2 UF 205/08 (https://dejure.org/2008,5936)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.08.2008 - 2 UF 205/08 (https://dejure.org/2008,5936)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. August 2008 - 2 UF 205/08 (https://dejure.org/2008,5936)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1603 Abs 1 BGB, § 1603 Abs 2 BGB
    Kindesunterhalt: Pflicht zur Minderung der berufsbedingten Fahrtkosten durch Wohnsitzverlegung

  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 1; ; BGB § 1603 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 1
    Berücksichtigung berufsbedingter Fahrtkosten des unterhaltspflichtigen Elternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung berufsbedingter Fahrtkosten des unterhaltspflichtigen Elternteils

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Unterhaltspflichtiger muss berufliche Fahrkosten reduzieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 888
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 161/93

    Abänderung eines Unterhaltsvergleichs; Berücksichtigung höherer Werbungskosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2008 - 2 UF 205/08
    Grundsätzlich kann ein Umzug zur Lebensgefährtin zwar einen Aspekt darstellen, der zugunsten des Unterhaltsverpflichteten höhere Fahrtkosten rechtfertigt (BGH, NJW-RR 1995, 129; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1147-1148).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2006 - 18 WF 4/06

    Abänderung des Kindesunterhalts: Berücksichtigung von gestiegenen Fahrtkosten zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2008 - 2 UF 205/08
    Grundsätzlich kann ein Umzug zur Lebensgefährtin zwar einen Aspekt darstellen, der zugunsten des Unterhaltsverpflichteten höhere Fahrtkosten rechtfertigt (BGH, NJW-RR 1995, 129; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1147-1148).
  • VG Neustadt, 16.06.2011 - 4 K 8/11

    Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag

    Sind die Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeitsstätte sehr hoch, kann der Unterhaltsschuldner insbesondere verpflichtet sein, näher an die Arbeitsstätte heranzuziehen (vgl. BGH, FamRZ 1998, 1501; OLG Brandenburg, Urteil vom 9. November 2010 - 10 UF 3/10 -, juris; OLG Frankfurt, FamRZ 2009, 888; Palandt, BGB Kommentar, 70. Auflage 2011, § 1603, Rn. 21).
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